Interessant: Wahlrecht bereits ab der Geburt?

Letzte Woche hatte ich wieder die Möglichkeit, die Diskussionsrunde von Markus Lanz beim ZDF mitzubekommen. Ein Gast war die ehemalige Spitzenpolitikerin Renate Schmidt(SPD). In ihrem neuen Buch „Lasst unsere Kinder wählen!“ geht es wie der Titel bereits zu erkennen gibt, um ein Wahlrecht für Kinder von Geburt an.
Ihre Intention dabei ist es, die Generationengerechtigkeit wieder herzustellen. „Wir leben in einer Gesellschaft in der es immer mehr ältere Menschen gibt und in absehbarer Zeit die über 50- jährigen die Mehrheit stellen.“
Kinder, die noch nicht in der Lage sind, ihr Wahlrecht selber auszuüben, könnten „ihre“ Stimme mit dem Stellvertreterwahlrecht über die Eltern abgeben.
Hierbei steht pro Kind für jedes sorgeberechtigtes Elternteil eine halbe Stimme zur Verfügung. Ab einem gewissen Alter könnte das Kind das Wahlrecht auf sich ziehen. Als Beispiel für dieses Alter wird die Religionsmündigkeit, die jedem ab dem 14. Lebensjahr zusteht, herangezogen.
Das Thema halte ich persönlich für äußerst interessant und es ergibt vielleicht mehr Sinn, als es zunächst scheint.
Natürlich bringt es einige Probleme mit sich.
Woher soll  das Elternteil wissen, welche Interessen das neugeborene Kind hat?
Diese Frage kann man gewiss nicht beantworten. Eltern handeln jedoch auch bei anderen Entscheidungen, die das Kind betreffen, im Wohle und Interesse der Kinder. Die oben angesprochene Wahl der Religion ist auch ein Beispiel für diese Entscheidungen. Wird mein Kind privat oder gesetzlich versichert? Geht es später auf eine allgemeine- oder eine Privatschule?
Auch das sind Entscheidungen, die man als Elternteil zu treffen hat. Diese trifft man, ohne nach der Meinung des Kindes gefragt zu haben.
Gleiches könnte für das Wahlrecht der Kinder zutreffen. Die Eltern geben jener Partei die Stimme ihres Kindes, welche am ehesten zum Wohle des Kindes beiträgt. (Laut Wahlprogramm zumindest)
Das nebenläufige Problem hierbei wäre es, dass Kinderreiche Familien mehr Stimmen zu vergeben hätten.
In anbetracht der oben dargestellten Interessenvertretung durch die Eltern, wäre dies aber kein Nachteil. Ich sehe das ganze sogar als Vorteil an. Bei den Wahlen geht es schließlich auch um die Kinder und diese sind bei dem Wahlrecht vollkommen ausgeschlossen.
  
Renate Schmidt erklärte dies mit einem Beispiel.
Es kommt zur Volksabstimmung. Zur Wahl steht folgendes:
1.: Rentenerhöhung
2.: Personalschlüssel der Kinderkrippen verbessern
– Eltern, die im Interesse ihrer Kinder für die Kinderkrippen stimmen könnten, hätten nur ihre eigene Stimme zur Verfügung.
– Personen, die sich bereits im Rentenalter befinden, würden sicher für eine Erhöhung stimmen.
Das bedeutet, die Personen, an die sich Nr. 2 richtet  (Also Kinder), sind gänzlich von der Abstimmung ausgeschlossen.
(Ausgenommen sind hierbei natürlich auch Personen, die das nicht direkt betrifft. Personen die aus dem Krippenalter raus sind und sich noch nicht im Rentenalter befinden)
Ist ein Wahlrecht unter 18 Jahren im Gespräch, so fällt oft das Argument der politischen Unwissenheit. 
Dies kann man jedoch nicht pauschalisieren. Es gibt sicher Personen, die politisch gebildet sind, jedoch aufgrund des Alters nicht wählen dürfen. Auf der anderen Seite eben diese Personen, die vom Wahlrecht gebrauch machen dürfen, ohne sich überhaupt mit dem Thema befasst zu haben oder es nicht mehr können.
Ein Beispiel hierfür könnten auch Personen im hohen Alter sein. Laut Bundestag sind diejenigen vom Wahlrecht ausgeschlossen, „für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer oder eine Betreuerin bestellt ist“.
Menschen mit Demenz, die ihre Angelegenheiten jedoch unter Betreuung gesetzt haben, sind hiervon nicht betroffen! Das bedeutet, dass die Stimme per Briefwahl durch die Verwandten abgegeben werden kann.
Das Wahlrecht sieht nämlich keine Altersgrenze im hohen Alter vor. Dies würde auch schwer zu realisieren sein. 90 Jahre können sich im Gesundheitszustand spiegeln oder eben auch nicht.
Damit lässt das Wahlrecht eine Stimmabgabe bis ins Hohe Alter zu, auch wenn keine vollständige Handlungsfähigkeit mehr gegeben ist. Menschen, die jedoch in Begriff der vollständigen geistigen Fähigkeiten sind, werden ausgeschlossen, weil keine Mündigkeit vorliegt. Die Person also noch nicht volljährig ist.

Die Grundidee dahinter gibt es schon länger, dennoch hat sich bisher ja noch nichts geändert. Man darf schließlich immernoch erst mit 18 wählen gehen. Ich finde das Thema sehr interessant und würde eine Änderung des Wahlrechts befürworten.

Ob man im Endeffekt wählen geht, ist jedem selbst überlassen. Die Möglichkeit dazu sollte jedoch nicht am Alter festgemacht werden. 

Just my 2 Cents 😀

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